Homepage der Familienausgleichskasse des Schweizerischen Grosshandels (bitte anklicken)
Die Familienausgleichskasse wird als übertragene Aufgabe der Ausgleichskasse Grosshandel + Transithandel geführt und steht in den folgenden Kantonen den angeschlossenen Mitgliedern zur Verfügung:
Mit Ausnahme der mit * gekennzeichneten Kantone werden alle Kantone in eigener Geschäftsführung verwaltet und geführt. Das bedeutet für die angeschlossenen Firmen, dass sie in nahezu allen diesen Kantonen einen günstigeren Beitragsansatz im Vergleich zu der kantonalen Familienausgleichskasse bezahlen können. Die Kinder- und Ausbildungszulagen entsprechen selbstverständlich den kantonalen Ansätzen.